Die Klägerin und Revisionsklägerin Klägerin eröffnete am 1. Dezember in gemieteten Räumen ein sog. Eros-Center mit 13 "Erotikzimmern", die mit Doppelbett, Waschbecken, WC, Bidet, Whirlpool und Spiegeln ausgestattet waren. Die Klägerin vermietete die Zimmer in dem Gebäude tage- und wochenweise an Prostituierte. Die Klägerin stellte auch Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung. Die Flure zu den Zimmern wurden videoüberwacht. Zudem nahm die Klägerin als Bordellbetreiberin am sog. Möblierter Zimmervermietung An Prostituierte als unbegründet zurückwies. Hiergegen erhob die Klägerin Klage zum Finanzgericht FG. Während des Klageverfahrens erging der Umsatzsteuer-Jahresbescheid vom Die Klage hatte keinen Erfolg. Die von der Klägerin überlassenen Zimmer seien nicht für Wohn- oder Schlafzwecke, sondern für gewerbliche Zwecke zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt worden. Im Gegensatz hierzu würden Hotelzimmer als Wohn- und Schlafräume und nicht als Gewerberäume überlassen. Die Prostituierten hätten zudem nicht für eine Beherbergungsleistung, sondern für die zur Ausübung der Prostitution erforderliche Infrastruktur, wie z. Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten zur Ausübung der Prostitution sei keine Beherbergung. Auch sei ein Bordellbetrieb keine einem Hotel ähnliche Einrichtung, wie dies das Unionsrecht voraussetze. Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der Revision, für die sie Verletzung materiellen Rechts anführt. Die Einrichtungen des von ihr betriebenen Hauses hätten dem üblichen Standard eines Hotels entsprochen. Die Räumlichkeiten seien nicht speziell für die "Verrichtung von sexuellen Leistungen" hergerichtet worden, sondern hätten in vollem Umfang denen eines Hotelbetriebs entsprochen. Die Räumlichkeiten seien in den meisten Fällen tageweise vermietet worden und für die kurzfristige Beherbergung von Fremden geeignet gewesen. Ein Teil der Mieter und Mieterinnen habe in dem Haus auch übernachtet. Sie habe im Übrigen eine gewerbliche Zimmervermietung, nicht aber ein Bordell betrieben. Sie habe mit den Prostituierten lediglich Beherbergungsverträge über Fremdenzimmer abgeschlossen und sei an den Einnahmen der Prostituierten nicht beteiligt gewesen. Die Zimmer seien wie Hotelzimmer mit Schlafraum und separatem Bad ausgestattet gewesen und täglich gesäubert und aufgeräumt worden. Lediglich die Dienstleistungen der Prostituierten unterlägen dem Regelsteuersatz. Die Leistungen der Prostituierten seien ihr nicht zuzurechnen. November dahingehend abzuändern, dass die Umsatzsteuer auf Die erforderliche Beherbergung setze die Überlassung an einen Gast als Unterkunft voraus. Die Raumüberlassung dürfe nicht anderen Zwecken dienen. Bereits aus der Lage des Grundstücks in einem Rotlichtviertel ergebe sich, dass Gewerberäume zur Möblierter Zimmervermietung An Prostituierte der Prostitution überlassen worden seien. Dass auch Hotelzimmer vereinzelt gewerblich genutzt werden, sei unerheblich. Eine andere Auslegung sei mit dem Unionsrecht nicht vereinbar. Eine Aufteilung der einheitlichen Leistung komme nicht in Betracht. Aus der Lage des Gebäudes in einem Rotlichtviertel und aus den Mietverträgen ergebe sich, dass die Klägerin die Räumlichkeiten nicht zur Beherbergung, sondern zur Ausübung der Prostitution bereitgehalten habe. Die Klägerin habe die hierfür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Zwar könnten auch Hotelgäste in einem Hotel vergleichbaren Tätigkeiten nachgehen.
Umsatzsteuerliche Behandlung der Zimmervermietung an Prostituierte)
Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe Vermietung möblierter Zimmer zur gewerblichen Nutzung an Prostituierte ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Die wochenweise Vermietung von möblierten Zimmern. Modellwohnungen an Prostituierte stellt im Regelfall keine gewerbliche Tätigkeit dar. Die Vermietung von einzelnen Zimmern in sog. Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte (BFH) - NWB LivefeedBFH-Urteile in BFHE 73, , BStBl III , ; in BFHE 73, , BStBl III , ; vom Für den Fall, dass eine Gebrauchsüberlassung an die Prostituierte aufgrund Erkrankung nicht erfolgen konnte, minderte sich die Miete; bei längerer Abwesenheit der Prostituierten wurde die Mietzinsverpflichtung ausgesetzt bis auf einen Mindestanspruch der Klägerin von DM monatlich. Die Schlussfolgerungen des FG seien in wesentlichen Teilen nicht nachvollziehbar. Navigation Überspringen News Steuerrecht Vermietung einzelner Zimmer in sog. Anderes Gepräge Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs BFH gilt das jedoch nicht für die entgeltliche Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte, da in diesem Fall zusätzliche Leistungen der Gesamtleistung ein anderes Gepräge geben als einer reinen Vermietung.
Normenkette
Vermietung möblierter Zimmer zur gewerblichen Nutzung an Prostituierte ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte (German Edition): Groening, Matthias: Books. Die wochenweise Vermietung von möblierten Zimmern. sex-kontakte-nutten.online: Diskussion aktueller BFH-Urteile. Modellwohnungen an Prostituierte stellt im Regelfall keine gewerbliche Tätigkeit dar. Die Vermietung von einzelnen Zimmern in sog.Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Eine einschränkende Auslegung ergebe sich auch aus dem Unionsrecht. BFH-Urteil vom Kleinere Gefälligkeiten gegenüber den Mieterinnen nach Art einer Hausmeistertätigkeit vermögen der Vermietung kein gewerbliches Gepräge zu geben. So ist z. Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen. Nach den Feststellungen des FG seien die Zimmer den Prostituierten jeweils zur alleinigen Nutzung überlassen und damit i. In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:. Die Betroffene, die per Zeitungsannonce die Ausübung Erhöhte Nebenkosten durch Pauschalabrechnung u. Die Klägerin habe keine Vermietungsleistung i. Springt eine in einer Modellwohnung eingesperrte Prostituierte aus Angst vor ihrem Zuhälter aus dem zweiten Stock, kann ein Arbeitsunfall vorliegen. Das bestreite ich mit Nichtwissen Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der Revision, für die sie Verletzung materiellen Rechts anführt. Jetzt kostenlos 4 Wochen testen. Der Begriff " Vermietung von Grundstücken " i. Der EuGH hat bereits entschieden, dass für die Frage, wie ein steuerbarer Umsatz einzuordnen ist, eine Gesamtbetrachtung aller Umstände anzustellen ist, unter denen der Umsatz erfolgt EuGH-Urteil Sinclair Collis in Slg. Skip to main content. Auch in den Entscheidungsgründen stellt das FG in den Aufzählungen jeweils heraus, dass einzelne Leistungen nur in X erbracht worden sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, Die Vermietung werde vorliegend auch nicht im Rahmen eines Vertrages besonderer Art durch andere Dienstleistungselemente überlagert. Eine andere Auslegung sei mit dem Unionsrecht nicht vereinbar. Die Klägerin habe keine Vermietungsleistung i. Steuerfreie Vermietungsleistungen liegen demnach nicht vor, wenn nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse die Überlassung des Grundstücks oder Grundstücksteiles zum Gebrauch von anderen wesentlicheren Leistungen überdeckt wird vgl. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Unterkünfte an Prostituierte vermietet werden und nicht die Grundstücksnutzung, sondern die Möglichkeit, die Prostitution auszuüben, aus der Sicht des Leistungsempfängers im Vordergrund steht. Sie bringt im Wesentlichen vor, sie habe entgegen der Auffassung des FG die Räume im Rahmen einer Vermietung i.